
Christine Hunger
RechtsanwältinIch vertrete Sie in allen Belangen des Ausländer- und Asylrechts.
Dazu gehören z.B.- Asyl- und Flüchtlingsanerkennungen
- Familienzusammenführungen
- Visumsangelegenheiten
- Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln
- Einbürgerungen, Staatsangehörigkeitsrecht
Sprachen: Ich kann Sie auf Deutsch, Englisch und Französisch beraten. Bei anderen Sprachen bringen Sie bitte einen Dolmetscher mit.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie gern an.