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Christine Hunger

Rechtsanwältin

Ich vertrete Sie in allen Belangen des Ausländer- und Asylrechts.

Dazu gehören z.B.
  • Asyl- und Flüchtlingsanerkennungen
  • Familienzusammenführungen
  • Visumsangelegenheiten
  • Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln
  • Einbürgerungen, Staatsangehörigkeitsrecht

Sprachen: Ich kann Sie auf Deutsch, Englisch und Französisch beraten. Bei anderen Sprachen bringen Sie bitte einen Dolmetscher mit.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie gern an.

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